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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Einzelunternehmung lbrty&vstnss eventmarketing / vertreten durch Ferenc Zsiga

1. Allgemeines

1.1 Für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen, die von lbrty&vstnss eventmarketing erbracht werden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Abweichenden Bedingungen des Kunden wird widersprochen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von lbrty&vstnss eventmarketing ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ von lbrty&vstnss eventmarketing abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1.3 Mit Beauftragung der Agentur durch den Kunden erkennt der Kunde die Vertragsbedingungen von lbrty&vstnss eventmarketing an.

2. Vertragsabschluss, Auftragsvergabe an Dritte, Änderungsverlangen

2.1 Die Angebote von lbrty&vstnss eventmarketing verstehen sich stets freibleibend. Die als „Kalkulation“ oder „Kostenschätzung“ bezeichneten Angebote der Agentur sind unverbindlich.

2.2 Ein Vertrag kommt regelmäßig mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch lbrty&vstnss eventmarketing zustande.

2.3 lbrty&vstnss eventmarketing ist berechtigt zur Erfüllung ihrer sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen auch Dritte als Subunternehmer zu beauftragen.

2.4 lbrty&vstnss eventmarketing behält sich vor, Aufträge an Dritte im Namen und für Rechnung des Kunden zu erteilen. Die Genehmigung des Kostenvoranschlages des Dritten durch den Kunden stellt die entsprechende Vollmacht des Kunden für lbrty&vstnss eventmarketing zur Erteilung des Auftrages an den Dritten im Namen und für Rechnung des Kunden dar.

2.5 Entsteht lbrty&vstnss eventmarketing durch Änderungsverlangen des Kunden nach Vertragsabschluss gegenüber den ursprünglichen Vorgaben ein Mehraufwand und/oder müssen zusätzliche Leistungen erbracht werden, ist lbrty&vstnss eventmarketing berechtigt, eine zusätzliche Vergütung zu berechnen.

2.6 Die Umsetzung einer Werbemaßnahme an einer bestimmten Stelle (z.B. genaue Heftseite, exakte zeitliche Reihenfolge bei Videomaterial) zu platzieren bedarf stets der schriftlichen Zusage von lbrty&vstnss eventmarketing.

3. Leistungsumfang, Durchführung und Unmöglichkeit

3.1 lbrty&vstnss eventmarketing befasst sich mit der Planung, Konzeption und Durchführung von Events (Veranstaltungen, Promotions), Messe- und Sonderbauten, Interior Design sowie mit Beratungstätigkeiten.

3.2 Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und der „unverbindlichen Kostenschätzung“.

3.3 Sofern lbrty&vstnss eventmarketing nach dem jeweiligen Einzelvertrag zum Abschluss von Versicherungen verpflichtet ist, wird lbrty&vstnss eventmarketing dementsprechende Versicherungen nur im Rahmen des rechtlich Möglichen und nur für Risiken abschließen, die lbrty&vstnss eventmarketing vor Durchführung des Projekts ersichtlich sind. Die Selbstbehalte gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3.4 Wird die Durchführung der Veranstaltung – aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat – ganz oder teilweise unmöglich, so behält lbrty&vstnss eventmarketing den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung im vollen Umfang.

3.5 Wird die Durchführung der Veranstaltung – aus Gründen, die keiner der Vertragspartner zu vertreten hat – ganz oder teilweise unmöglich, so behält lbrty&vstnss eventmarketing den Anspruch auf die bereits fällig gewordenen Honoraranteile. Sofern eine Umplanung (z.B. Terminwechsel, Ortswechsel) nicht umsetzbar ist, trägt der Kunde die Honorarkosten und etwaige anfallende Kosten.

3.6 Das Wetterrisiko trägt stets der Kunde. lbrty&vstnss eventmarketing ist bemüht durch Planung und ggf. auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden durch Abschluss von Versicherungen, ihrer fachlichen und kaufmännischen Sorgfalt nachzukommen.

4. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Budgetvereinbarung

4.1 lbrty&vstnss eventmarketing erhält für sämtliche erbrachte Leistungen das im Einzelnen vereinbarte Agenturhonorar.

4.2 Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb von zehn Tagen nach Leistungserbringung netto zur Zahlung durch den Kunden fällig.

4.3 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe am Tag der Leistungserbringung.

4.4 lbrty&vstnss eventmarketing ist berechtigt, zur Deckung des avisierten Aufwandes Vorschüsse in Höhe bis zu 100 %, entsprechend dem jeweiligen Leistungsstandes und Aufwendungen für Dritte, zu verlangen. Die Abschlagszahlungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung durch den Kunden fällig. In der Kostenschätzung individuell vereinbarte Zahlungsfristen haben stets Vorrang.

4.5 lbrty&vstnss eventmarketing ist nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Personen vorzulegen.

4.6 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist lbrty&vstnss eventmarketing berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens durch lbrty&vstnss eventmarketing bleibt unberührt. Anfallende Mahn-und Inkassokosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4.7 Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für lbrty&vstnss eventmarketing kosten-und spesenfrei erfüllungshalber angenommen.

4.8 lbrty&vstnss eventmarketing ist stets bemüht etwaige Budgetvereinbarungen für ein Event zu erfüllen. Die Ansprüche von lbrty&vstnss eventmarketing werden jedoch durch die Vereinbarung eines Budgets nicht eingeschränkt. Sobald erkennbar ist, dass das Budget angesichts des vereinbarten Leistungsumfangs nicht eingehalten werden kann, wird der Kunde durch lbrty&vstnss eventmarketing darüber in Kenntnis gesetzt. lbrty&vstnss eventmarketing wird eine einvernehmliche Änderung des Budgets oder des Leistungsumfangs mit dem Kunden anstreben.

5. Eigentumsrecht, Urheberschutz

5.1 Alle Leistungen von lbrty&vstnss eventmarketing (insbesondere Ideen, Konzepte, Präsentationen, Kalkulationen, Exposés, Pläne, Grafiken, Kostenschätzungen, Bildmaterial, Dokumentationen etc.) auch einzelne Teile daraus, verbleiben, sofern nicht ausdrücklich anderrs schriftlich vereinbart ist, im Eigentum von lbrty&vstnss eventmarketing.

5.2 Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises lediglich die zeitlich und inhaltlich auf den jeweiligen Zweck und die Ausführung sowie räumlich auf den Geltungsbereich des Vertrages beschränkten ausschließlichen Urhebernutzungsrechte an den vom Kunden genehmigten und von lbrty&vstnss eventmarketing realisierten Arbeiten.

5.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Arbeiten von lbrty&vstnss eventmarketing in Teilen oder im Ganzen zu bearbeiten, zu verändern oder die Rechte auf Dritte zu übertragen.

5.4 lbrty&vstnss eventmarketing behält sich alle Rechte an den für die Leistungserbringung gemäß dem Vertrag verwendeten Präsentationsunterlagen (insbesondere Präsentationen, Kalkulationen, Exposés, Pläne, Grafiken, Kostenschätzungen etc.) sowie an allen Vorstufen zur fertigen Arbeit von lbrty&vstnss eventmarketing vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind lbrty&vstnss eventmarketing auf Aufforderung unverzüglich zurückzugeben.

5.5 Bezüglich der Ausführung von Aufträgen nach vom Kunden vorgegebenen Angaben oder Unterlagen übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Angaben und Unterlagen ausgeführten Leistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.

5.6 lbrty&vstnss eventmarketing ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Kunden zur Leistungserbringung ausgehändigten Unterlagen oder Angaben Schutzrechte Dritter verletzen oder verletzen können. Der Kunde ist verpflichtet, lbrty&vstnss eventmarketing von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter sofort freizustellen und für alle Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, aufzukommen und, soweit verlangt, Vorschusszahlungen zu leisten.

6. Haftung

6.1 Der Kunde ist verpflichtet entsprechende Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung vorzunehmen.

6.2 Die Haftung von lbrty&vstnss eventmarketing für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigung, Verlust und Diebstahl, sofern lbrty&vstnss eventmarketing kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden kann.

6.3 Die von lbrty&vstnss eventmarketing beauftragte Dritte sind nicht Erfüllungsgehilfen von lbrty&vstnss eventmarketing. lbrty&vstnss eventmarketing haftet nicht für Schäden die durch Mängel, Verzug oder Nichterfüllung von Verpflichtungen der Dritten entstehen. lbrty&vstnss eventmarketing wird die Interessen des Kunden stets vertreten um etwaige Forderungen des Kunden gegenüber Dritten geltend zu machen. Auf Anforderung des Kunden wird lbrty&vstnss eventmarketing eigene Ansprüche gegen Drittunternehmer an den Kunden abtreten.

6.4 lbrty&vstnss eventmarketing haftet nicht für Schäden, die dem Kunden dadurch entstehen, dass künstlerische Darbietungen oder dramaturgische Ablaufsgestaltungen nicht den vom Kunden erwarteten Erfolg haben, oder kommunikative Ziele erreichen.

6.5 lbrty&vstnss eventmarketing haftet nicht für die erfolgreiche Durchführung von Ton-, Videoaufzeichnugen oder Fotoaufnahmen, welche von dem Kunden vorgenommen werden.

6.6 lbrty&vstnss eventmarketing haftet nicht für Angaben, die sie von dem Kunden, insbesondere über Eigenschaften des Produkts, erhält. Der Kunde stellt lbrty&vstnss eventmarketing in diesem Fall von Ansprüchen Dritter frei.

6.7 lbrty&vstnss eventmarketing haftet nicht für etwaige Farbabweichungen, Veränderungen des Firmenlogos des Kunden oder sonstige grafische Unstimmigkeiten von Drucken und anderen Werbemaßnahmen des Kunden.

6.8 Für sämtliche, durch lbrty&vstnss eventmarketing im Rahmen des jeweiligen Auftrages und für die vertraglich geregelte Dauer des jeweiligen Auftrages, zur Verfügung gestellten Produkte, Artikel, Materialien, trägt der Kunde /Auftraggeber / Veranstalter die alleinige Verantwortung. Unter anderem ist der Auftraggeber für die Gewährleistung der Sicherung und Zweckentfremdung verantwortlich. lbrty&vstnss eventmarketing haftet nicht für etwaige Schäden an zur Verfügung gestellten Gegenständen oder durch lbrty&vstnss eventmarketing getätigte Aufbauten, die nach bzw. im Anschluss an eine Abnahme durch den Auftraggeber, entstehen.

6.9 lbrty&vstnss eventmarketing tritt nie als Veranstalter auf und haftet somit auch nicht für Schäden, für der jeweilige Veranstalter verantwortlich ist.

7. Mitwirkungspflicht des Kunden

7.1 Der Kunde ist verpflichtet lbrty&vstnss eventmarketing sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Erfüllung der vereinbarten Leistungen notwendig sind.

7.2 Der Kunde ist verpflichtet vereinbarte Leistungen die der Erfüllung des Events dienlich sind, unverzüglich bereit zu stellen oder unaufgefordert umzusetzen.

7.3 Der Kunde ist verpflichtet zur Umsetzung von Werbeschaltungen für die rechtzeitige und einwandfreie Lieferung von Druckunterlagen, Werbespots, Logovordrucke und weiteres benötigtes grafisches Material Sorge zu tragen. Für ohne technischen Aufwand erkennbar ungeeignete oder beschädigte grafische Unterlagen fordert lbrty&vstnss eventmarketing unverzüglich Ersatz an.

7.4 Der Kunde benennt lbrty&vstnss eventmarkeitng einen Ansprechpartner, der für die Durchführung des jeweiligen Projekts vom Kunden mit Kompetenzen ausgestattet ist und die Verantwortung der beauftragten Leistungen trägt. Der Kunde sorgt dafür, dass der Ansprechpartner ständig zu erreichen und bei dem Projekt örtlich vertreten ist. Ändert sich die Person des Ansprechpartners, so ist dies lbrty&vstnss eventmarketing unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

7.5 Entsteht lbrty&vstnss eventmarketing durch Verletzung der Mitwirkungspflicht durch den Kunden (z.B. unvollständiges oder falsches Material, Dokumente, Adresslisten, Pläne oder Abläufe) gegenüber den ursprünglichen Vorgaben ein Mehraufwand und/oder müssen zusätzliche Leistungen erbracht werden, ist lbrty&vstnss eventmarketing berechtigt, eine zusätzliche Vergütung zu berechnen.

7.6 Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, so ist lbrty&vstnss eventmarekting berechtigt nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Die sonstigen Rechte von lbrty&vstnss eventmarketing bleiben unbeschadet.

8. Rücktritt, Kündigung

8.1 lbrty&vstnss eventmarketing behält sich ein Rücktrittsrecht vor, wenn die Durchführung des Auftrags aus technischen, inhaltlichen, programmlichen oder genehmigungsrechtlichen Gründen unzumutbar ist.

8.2 lbrty&vstnss eventmarketing behält sich ein Rücktrittsrecht vor, wenn Besorgnis besteht, dass der Auftrag aufgrund seines Inhalts oder der Herkunft gegen ein Gesetz oder behördliche Zustimmung verstößt.

8.3 lbrty&vstnss eventmarketing behält sich ein Rücktrittsrecht vor, wenn die Anweisung eines Kunden zu der Begehung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit führen würde.

8.4 Der Kunde ist berechtigt jederzeit bis einen Tag vor der Veranstaltung seinen Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Dies bedarf der Schriftform. Der Kunde hat im Falle eines Rücktritts vom Vertrag Schadensersatz einschließlich des entgangenen Gewinns an lbrty&vstnss eventmarketing zu leisten. lbrty&vstnss eventmarketing ist berechtigt eine angemessene Entschädigung und entstandene Kosten zu verlangen.

9. Aufrechnung und Abtretung

9.1 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

9.2 Die Rechte des Kunden aus diesem Vertragsverhältnis sind nur mit vorheriger Zustimmung von lbrty&vstnss eventmarkeitng übertragbar.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Parteien ist der Sitz von lbrty&vstnss eventmarkerting.

10.3 Diese Bedingungen sowie das Vertragsverhältnis der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Stand: 01.01.2015

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